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Deutscher Alpenverein, Sektion Dortmund e.V.

Versicherungsschutz ASS/RSF und Reisewarnungen!

Achtung: Die Versicherung des DAV hat die Versicherungsbedingungen angepasst, die ab sofort gelten.

Von nun an gibt es einen Ausschluss wegen Reisewarnung, solange das deutsche Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat.
Laut Versicherung ist es das Risiko jedes Einzelnen zu entscheiden, ob und wohin er ins Ausland verreist. Bitte erkundigen Sie sich vor der Buchung und Reise ausreichend gut auf den üblichen Seiten des Auswärtigen Amtes und des RKI!

Weitere Details im anhängenden PDF: ASS und RSF ab 27.5.2021.