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Deutscher Alpenverein, Sektion Dortmund e.V.

Kündigung/sektionswechsel

Kündigung/Sektionswechsel

Die Kündigung bzw. der Wechsel in eine andere Sektion muss bis spätestens 30. September schriftlich der Geschäftsstelle mitgeteilt werden, damit diese zum Jahresende wirksam wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Mitgliedschaft kalenderjährlich gilt und sich sofern nicht fristgerecht gekündigt wurde, jeweils automatisch um ein weiteres Jahr verlängert (gilt auch mit Erreichen der Volljährigkeit).

Es ist der postalische Weg oder per Email info@dav-dortmund.de möglich.

 

F.A.Q:

Wie kann ich der Sektion meine Kündigung zukommen lassen?
Per Post oder per Email info@dav-dortmund.de

Ich möchte mich und meine Familie kündigen, was wird dazu benötigt?
Vornamen, Nachnamen und das Geburtsdatum aller Personen die kündigen möchten.
Volljährige Kindern müssen die Kündigung selbstständig verfassen oder mit unterschreiben.

Ich möchte kündigen aber meine Familie nicht, wie funktioniert das?
Die Kündigung der Sektion zusenden, ggf. eine neue Bankverbindung für die verbleibenden Familienmitglieder mitteilen.

Ich habe mich von meinem Partner getrennt und möchte meine Mitgliedschaft beenden, was muss ich tun?
Die Kündigung der Sektion zusenden und vermerken, ob der Partner weiterhin Mitglied bleiben möchte, ggf. eine neue Bankverbindung mitteilen.

Was muss ich tun um in eine andere Sektion einzutreten?
Für einen Wechsel der Sektionen ist ebenfalls eine Kündigung nötig.
Der Sektionswechsel kann auch unter dem laufenden Kalenderjahr durchgeführt werden (bitte die Kündigungsfrist 30.09. auch hier beachten).
Mit der Kündigungsbestätigung können Sie sich bei der neuen Sektion anmelden.

Wie kann ich der Sektion meinen Sektionswechsel mitteilen?
Per Post oder per Email info@dav-dortmund.de