DAV-Mitglied werden
Es gibt (mindestens) 10 gute Gründe, Mitglied zu werden!
Schnell und unbürokratisch: Mit dem Online-Formular werden Sie sofort Mitglied zum gültigen Jahresbeitragssatz (siehe unten). Sie werden hierzu auf den Mitgliederaufnahmeserver weitergeleitet. Einen vorläufigen Mitgliedsausweis erhalten Sie direkt per E-Mail, Ihre Mitgliedsunterlagen kommen wenige Tage später per Post.
Alternativ können Sie sich hier einen Mitgliedsantrag zum Ausdrucken und manuellen Ausfüllen herunterladen.
Wichtiges zur Mitgliedschaft
Kündigungen der Mitgliedschaft müssen nach unserer Satzung spätestens drei Monate vor Ablauf des Jahres erfolgen (zum 30.9.). Später eingehende Kündigungen können erst zum 31.12. des Folgejahres berücksichtigt werden.
Diese Regelung gilt auch für Sektionswechsel. Sie erhalten eine Kündigungsbestätigung.
Kinder, die als Minderjährige im Rahmen einer Familienmitgliedschaft oder als Einzelmitglied dem DAV beigetreten sind, müssen selber kündigen, wenn Sie den Verein nach Erreichen der Volljährigkeit verlassen wollen.
Bitte teilen Sie uns Ihre neue Adresse bzw. Ihre neue Bankverbindung mit. Sie ersparen uns Arbeit und sichern sich den rechtzeitigen Bezug der DAV-Mitteilungen und des Ausweises. Durch falsche Bankverbindungen entstehende Kosten müssen wir den Mitgliedern in Rechnung stellen.
Wir machen darauf aufmerksam, dass der Versicherungsschutz nur besteht, wenn der Mitgliedsbeitrag zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles entrichtet ist.
Beitragssätze
(Beitragsjahr ist das Kalenderjahr)
Kategorien | Jahresbeitrag | Aufnahmegebühr |
A-Mitglieder ab 25 Jahren | 70 Euro | 26 Euro |
B-Mitglieder Ehe- und Lebenspartner* | 38 Euro | 13 Euro |
Senioren ab 70 Jahre | 38 Euro | 13 Euro |
C-Mitglieder – Zweitmitgliedschaft | 18 Euro | |
C-Mitglieder – Mitgliedschaft für Asylbewerber | 18 Euro | |
D-Mitglieder – Junioren 18 – 24 Jahre | 36 Euro | 13 Euro |
K/J-Mitglieder Kinder bis 17 Jahre | 14 Euro | |
Familien mit Kindern bis 17 Jahre | 108 Euro | 39 Euro |
Schwerbehinderte bis 17 J. ** | – | – |
Schwerbehindert 18-24 J. ** | 14 Euro | |
Schwerbehinderte ab 25 J. ** | 36 Euro | 13 Euro |
Stichtag für die Altersangaben ist jeweils der 1. Januar eines Jahres.
*gemeinsame Beitragszahlung (Abbuchung) in einem Zahlungsvorgang, Voraussetzung: gleiche Anschrift.
** Grad der Behinderung von mind. 50 % – Vorlage einer Bescheinigung notwendig.