Bedingungen für Anmeldung und Teilnahme an Veranstaltungen der Sektion Dortmund des DAV e.V. (Gültig ab dem 01.01.2026)

 

Mit der Anmeldung erklärt sich die Teilnehmenden mit den nachstehenden Bestimmungen einverstanden:

1. Teilnahmeberechtigung

An Kursen und Touren der Sektion Dortmund können – sofern nicht anders angegeben – grundsätzlich nur volljährige Mitglieder der Sektion teilnehmen. 
Ein bis zwei Schnupperteilnahmen ohne Mitgliedschaft sind möglich. Mitglieder der DAV-Sektion Dortmund werden bei der Platzvergabe bevorzugt.

2. Leistungsfähigkeit und Verhalten

Teilnehmende müssen gesundheitlich und leistungsmäßig so geeignet sein, dass die Gruppe nicht gefährdet oder behindert wird.

Mit der Anmeldung bestätigt der*die Teilnehmende verbindlich, dass die im Tourenprogramm angegebenen Voraussetzungen erfüllt sind, das Risiko des Bergsports bewusst eingegangen wird und die physische sowie psychische Belastbarkeit den Anforderungen entspricht.

Die Tourenleitung kann Teilnehmende vor Beginn ausschließen, wenn die Anforderungen offensichtlich nicht erfüllt sind oder die verpflichtende Vorbesprechung ohne wichtigen Grund versäumt wurde. 
Ein Ausschluss während der Veranstaltung ist möglich, wenn Anweisungen nicht befolgt werden oder die Gruppe erheblich gestört oder gefährdet wird.

Gesundheitliche Probleme und relevante Vorerkrankungen (z. B. Allergien, Verletzungen, Diabetes) müssen vor Veranstaltungsbeginn gemeldet werden. 
Entstehende Folgekosten durch Ausschluss trägt der*die Betroffene. 
Eine Überschreitung der ausgeschriebenen Anforderungen begründet keinen Anspruch auf Anpassung des Leistungsniveaus. Eine nachträgliche Fehleinschätzung rechtfertigt keine Erstattung.

Bei Hochtouren, Klettertouren und Skihochtouren wird nach Einweisung in selbständigen Seilschaften gegangen.

3. Anmeldung und Bezahlung

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Buchungssoftware Yolawo (Anbieter: Yolawo UG, Freiburg). 
Die Zahlungsabwicklung übernimmt Stripe im Auftrag von Yolawo. 
E-Mails können daher mit dem Absender „Yolawo“ erscheinen.

Voraussetzung für die Anmeldung ist das Einverständnis mit der Abbuchung des jeweils gültigen Veranstaltungspreises. 
Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung, sofern die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind. 
Reservierungen ohne Zahlung sind nicht möglich.

Eintrittsgelder, Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung, Lift- oder Transportkosten sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen, sofern nichts anderes in der Ausschreibung angegeben ist.

4. Bestätigung und Warteliste

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Teilnehmende eine Bestätigung. 
Vorbesprechungen sind grundsätzlich verpflichtend.

Bei Überbuchung wird eine Warteliste geführt. Frei werdende Plätze werden per E-Mail angeboten und müssen innerhalb von 24 Stunden gebucht werden. Erst mit Annahme des Angebots entsteht die Zahlungsverpflichtung.

5. Rücktritt durch Teilnehmende

Ein Rücktritt ist jederzeit über Yolawo möglich und sollte unverzüglich gemeldet werden.

Es gelten folgende Stornogebühren:
- bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10 % des Preises,
- 29-15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Preises,
- ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtantritt: voller Preis.

Bereits geleistete Nebenkosten (z. B. Übernachtung, Bahntickets), die von der Sektion als Sicherungsanzahlung im Voraus an Dritte zu leisten sind,  werden nur erstattet, wenn Dritte darauf verzichten oder der Platz anderweitig vergeben werden kann. 
Zusätzlich entstehende Kosten trägt der*die Teilnehmende.

Bei verspäteter Anreise, vorzeitiger Abreise, Erkrankung oder Unfall während der Veranstaltung oder bei Ausschluss nach Beginn besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

6. Absage oder Abbruch durch die Sektion

Die Sektion kann eine Veranstaltung absagen, wenn:
- die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird
- Sicherheits- oder Witterungsgründe vorliegen

- aus besonderem Anlass
- die Tourenleitung ausfällt und keine Ersaztourenleitung organisiert werden kann

In diesen Fällen werden die Teilnahmegebühren vollständig erstattet. 
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Ein Wechsel der Tourenleitung oder notwendige Zieländerungen berechtigen nicht zum Rücktritt. 
Bei Abbruch der Tour aus Sicherheitsgründen oder besonderen Umständen erfolgt keine Rückerstattung.

7. Haftung und Versicherung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. 
Bergsportliche Unternehmungen bergen unvermeidbare Risiken (z. B. Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit). Diese können auch durch sorgfältige Leitung nicht ausgeschlossen werden.

Die Leiter*innen sind in der Regel DAV-Fachübungsleiter*innen, jedoch keine staatlich geprüften Berg- oder Skiführer*innen. 
Das alpine Restrisiko muss von allen Teilnehmenden selbst getragen werden. Auch ist zu beachten, dass im Gebirge, vor allem in abgelegenen Regionen, aufgrund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, sodass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hierfür wird von allen Teilnehmenden ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung, Umsicht, angemessener Vorbereitung sowie Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird die Teilnehmenden deshalb dringend empfohlen, sich intensiv (z. B. durch Studium der einschlägigen alpinen Fachliteratur) mit den Anforderungen und Risiken auseinanderzusetzen, die mit der von ihm/ihr gebuchten Veranstaltung verbunden sein können.


Die Sektion Dortmund sowie ihre ehrenamtlichen Leiter*innen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 
Es gilt der Versicherungsschutz im Rahmen der DAV-Mitgliedschaft.

8. Ausrüstung

Die in der Ausschreibung geforderte Ausrüstung ist verpflichtend. 
Mangelhafte oder unvollständige Ausrüstung kann zum Ausschluss führen.

9. An- und Abreise

Die An- und Abreise erfolgen auf eigene Verantwortung und Kosten. 
Fahrgemeinschaften sind private Vereinbarungen; Mitfahrten erfolgen auf eigenes Risiko. 
Die Kosten werden üblicherweise geteilt.

10. Unterkünfte

Die Preise für Unterkünfte sind unverbindlich und können sich ändern. 
Ein Anspruch auf ein Einzelzimmer besteht nicht. 
Kurzfristige Unterkunftsänderungen sind möglich; Preisabweichungen müssen akzeptiert werden. 
Folgekosten durch Stornierung, Ausschluss oder Nichtantritt tragen die Teilnehmenden.

11. Tourendurchführung

- Ausbildungskurse: Die Kursleitung vermittelt Ausbildungsinhalte und trägt Verantwortung für die Gruppe.

- Führungstouren: Die Tourenleitung trägt Verantwortung für die Gruppe; eigenmächtiges Verlassen ist unzulässig.

- Gemeinschaftstouren: Teilnehmende handeln eigenverantwortlich; die Tourenleitung übernimmt nur organisatorische Aufgaben, jedoch keine sicherheitsrelevante Verantwortung. Bei Gemeinschaftstouren sind alle Teilnehmenden in der Lage, die Tour selbstständig und eigenverantwortlich durchzuführen. Alle Entscheidungen werden gemeinschaftlich getroffen.

12. Bildrechte

Teilnehmende erklären sich mit der unentgeltlichen Nutzung von Foto- und Filmaufnahmen für Vereinszwecke (Website, Sektionsheft, Social Media, Werbung) einverstanden. 
Ein Widerruf ist jederzeit per E-Mail an oeffentlichkeitsarbeit@dav-dortmund.de möglich.

13. Datenschutz

Personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail, Telefonnummer) werden ausschließlich für die Durchführung der Veranstaltung genutzt. 
Zur Bildung von Fahrgemeinschaften können Daten an andere Teilnehmende und Leiter*innen weitergegeben werden.