Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Sektion Dortmund des Deutschen Alpenvereins e. V. Kletterturms am Vogelpothsweg in Dortmund

 

 

Das Klettern ist sowohl Mitgliedern als auch Gästen gestattet.

 

Nutzung/Zutritt/Gruppenanmeldung

Anspruch auf die Nutzung bestimmter Bereiche des Kletterturms besteht nicht. Die Nutzer müssen sich untereinander abstimmen.

Bei Gewitter- oder Blitzschlaggefahr, sowie bei anderen Unwetterlagen darf die Anlage nicht benutzt werden.

Das Reservieren von Kletterrouten z. B. durch Einhängen von Seilen ist nicht erlaubt. Die Fallzone muss freigehalten werden, sprich es dürfen weder Taschen, Fahrräder oder sonstige Gegenstände dort platziert werden.

Veranstaltungen des DAV Dortmund genießen Vorrecht. Gruppen (mehr als zwei Seilschaften) müssen sich unbedingt vorher über unter @dav-dortmund.de anmelden.

 

Teilsperrung/Eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit/Ausschluss von Rückerstattungen

Sollte es aufgrund behördlicher Anordnungen, erhöhten Andrangs oder sonstiger nicht vorhersehbarer oder spontan auftretender Umstände notwendig sein, einzelne Teilbereiche des Kletterturms zu sperren, kann die Anlage ausnahmslos nicht genutzt werden. Ein Anspruch auf Kletterzeit besteht in diesem Fall nicht.

 

Rücksichtnahme/Aufsicht/Anordnungsbefugnisse/Hausrecht/Nutzungsuntersagung

Die Nutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr und in eigenverantwortlicher Verhaltensweise.
Die Nutzer des Klettergartens haben gegenseitig Rücksicht zu nehmen und jedwedes Verhalten, was zu einer Eigen- oder Fremdgefährdung führt, zu unterlassen.
Den Anordnungen etwaiger Aufsichtspersonen, Trainern oder des Vereinsvorstandes ist unverzüglich nachzukommen. Ein Anspruch auf Anwesenheit der vorgenannten Personen besteht nicht.
Bei Verstößen behält sich der Vorstand das Recht auf Strafverfolgung nach § 123 StGB vor.

Im Rahmen des Hausrechts und insbesondere zur Vermeidung von Gefahren ist es den Aufsichtspersonen, Trainern oder dem Vereinsvorstand gestattet, Mitgliedern/Gästen die Nutzung der Anlage zu untersagen und diese von der Anlage zu verweisen, wenn die begründete Vermutung besteht, dass diese die nachfolgenden Bedingungen nicht oder nicht hinreichend erfüllen.

Dies insbesondere, wenn der Verweis aus der Anlage aufgrund sicherheitsrelevanten Fehlverhaltens erfolgt und die Mitglieder/Gäste mindestens einmal aufgefordert wurden, ihr Fehlverhalten abzustellen. Bei besonders schwerwiegendem Fehlverhalten oder akuter Fremdgefährdung bedarf es der vorherigen Ermahnung nicht.

Die Nutzung der Anlagen ist ausschließlich Mitgliedern/Gästen gestattet, die über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen der gängigen Sicherungstechniken verfügen. Die Wahl der Sicherungstechnik obliegt allein dem einzelnen Mitglied/Gast, solange keine anderslautende Anordnung erfolgt.

Die Mitglieder/Gäste haben selbst dafür zu sorgen, dass notwendige Sicherungen und Hilfestellungen durch mindestens eine geeignete und klettererfahrene Person gewährleistet ist. Diese hat über die notwendigen Kenntnisse oder Erfahrungen der Sicherungstechniken zu verfügen und muss entsprechende Kenntnisse auf Verlangen der Sektion Dortmund des Deutschen Alpenvereins e. V. respektive seiner Aufsichtspersonen, Trainern oder seines Vorstandes nachweisen können.

Mit der Nutzung des Kletterturms versichern die Mitglieder/Gäste konkludent, über die entsprechenden Kenntnisse zur Eigen- bzw. Fremdabsicherung zu verfügen und sich entsprechend zu verhalten.

Die Sektion Dortmund des Deutschen Alpenvereins e.V. schuldet den Mitgliedern/Gästen bei der eigenverantwortlichen Nutzung der Anlage weder eine Einweisung, noch eine Beaufsichtigung, Hilfestellung oder die Kontrolle einer den Kletterregeln entsprechenden Ausübung. Ausnahmen hiervon gelten, sofern spezielle, vom Sektion Dortmund des Deutschen Alpenvereins e.V. angebotene Kletterkurse wahrgenommen werden, zu welchen sich das Mitglied/der Gast ordnungsgemäß angemeldet hat.

 

Risiko/Verhaltensweisen/Eigenverantwortung/Haftungsausschluss

Klettern ist gefährlich und erfordert ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit. Der Aufenthalt am Kletterturm sowie das Klettern selbst erfolgen immer auf eigenes Risiko. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir, gemeinsam mit dem Bundesverband empfehlen, im eigenen Interesse bei allen Kletteraktivitäten einen geeigneten Helm zu tragen. Wir weisen dringend auf Ihr Eigeninteresse und Ihre Eigenverantwortung hin. Gesperrte oder im Bau befindliche, entsprechend gekennzeichnete Kletterrouten dürfen nicht begangen werden. Keiner darf die Anlage oder deren Teile eigenmächtig verändern oder beschädigen.

Schäden sind unverzüglich dem Referat Klettern der Sektion Dortmund des Deutschen Alpenvereins oder der Geschäftsstelle zu melden. Trotz regelmäßiger Kontrolle muss mit herabfallenden Gegenständen wie losen Bauwerkteilen, Steinen, Ausrüstungsmaterial oder unvorhersehbar lockeren/brechenden künstlichen Klettergriffen sowie mit dem Ausbrechen von Griffen und/oder Tritten im Beton gerechnet werden.

Klettern ist nur im klar erkennbaren, dafür ausgewiesenen Kletterbereich erlaubt.

Klettern ist nur sachkundigen Personen bzw. unter sachkundiger Anleitung -Kinder/Jugendlichen unter 14 Jahre nur unter Aufsicht erlaubt. Alle Routen sind nur im Vorstieg zu eröffnen und der eigenen Leistung entsprechend auszuwählen.

Die aktuellen Sicherheitsregeln des DAV sind einzuhalten. Jeder Kletterer ist für die von ihm gewählte Sicherungstechnik und das eingesetzte Material selbst verantwortlich. Sicherheitselemente wie Umlenker, Haken etc. müssen benutzt werden. Umlenker dürfen nicht überklettert werden.

Klettern ist nur mit Sicherung durch einen Seilpartner erlaubt. Soloklettern ist verboten. Bouldern ist bis zur Absprunghöhe erlaubt. Schadensersatzansprüche der Nutzer der Anlage sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich möglich und nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.

Von diesem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Sektion Dortmund des Deutschen Alpenvereins e.V., seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.

 

Rechtswahlklausel/Salvatorische Klausel

Die Nutzung der Anlage und die Durchführung dieses Vertrages unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung ursprünglich verfolgten wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommt. Gleiches gilt für die Schließung eventueller Vertragslücken.

Der Vorstand, XXX 2024