Mitgliedsbeiträge (gültig seit 01.01.2024)

Erwachsene

A-Mitglied
Mitglieder ab vollendetem 25. Lebensjahr
85 € Jahresbeitrag
40 € Aufnahmegebühr
B-Mitglied
Partner eines A-Mitglieds mit identischer Anschrift und Bankverbindung. Das Partnermitglied gehört der selben DAV-Sektion wie das dazugehörige Mitglied mit Vollbeitrag an. Der Mitgliedsbeitrag wir in einem Zahlungsvorgang beglichen.
Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben (auf Antrag)
48 € Jahresbeitrag
25 € Aufnahmegebühr

Gast - Zweitmitgliedschaft

C-Mitglied
Sind C-Mitglieder die nachweislich A oder B Mitglied einer anderen Sektion des Deutschen Alpenvereins sind.
30 € Jahresbeitrag
25 € Aufnahmegebühr

Junioren, Kinder & Jugendliche

D-Mitglied (Junior)
Ab vollendetem 18. Lebensjahr bis zum 25. Lebensjahr
45 € Jahresbeitrag
25 € Aufnahmegebühr
K/J-Mitglied (Kinder und Jugendliche)
Bis vollendetem 18. Lebensjahr
20 € Jahresbeitrag
10 € Aufnahmegebühr

Schwerbehinderte

B-Mitglieder (Nachweis erforderlich - Ermäßigung ab 50% Schwerbehinderung)
40 € Jahresbeitrag
13 € Aufnahmegebühr
D-Junior Mitglieder (Nachweis erforderlich - Ermäßigung ab 50% Schwerbehinderung)
20 € Jahresbeitrag
20 € Aufnahmegebühr
K/J-Mitglied (Kinder und Jugendliche) (Nachweis erforderlich - Ermäßigung ab 50% Schwerbehinderung)
20 € Aufnahmegebühr

Familien

Familienbeitrag
Gemeldete Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind beitragsfrei, wenn beide Elternteile Mitglied sind
133 € Jahresbeitrag
65 € Aufnahmegebühr

Mitgliedsbeiträge ab dem 01.01.2024 gemäß den Beschlüssen der außerordentlichen Mitgliederversammlung der Sektion Dortmund vom 29.11.2023.

 

Änderung von Adressen und Bankverbindungen 

Bitte teilen Sie uns Ihre neue Anschrift bzw. Ihre neue Kontonummer rechtzeitig mit. Sie ersparen uns Arbeit und sichern sich den rechtzeitigen Bezug der DAV-Mitteilungen „Panorama“ und der Sektionshefte. Durch falsche Bankverbindungen entstehende Kosten müssen wir den Mitgliedern in Rechnung stellen. 

 

Kündigungen 

Kündigungen der Mitgliedschaft müssen nach unserer Satzung spätestens drei Monate vor Ablauf des Jahres schriftlich erfolgen, in dem die Mitgliedschaft enden soll. Später eingehende Kündigungen können erst zum 31.12. des folgenden Jahres berücksichtigt werden. Diese Regelung gilt auch bei Sektionswechsel. 

Sie erhalten eine Kündigungsbestätigung.

Kinder, die als Minderjährige im Rahmen einer Familienmitgliedschaft oder als Einzelmitglied dem Dortmunder Alpenverein beigetreten sind, müssen selber kündigen, wenn sie den Verein nach Erreichen der Volljährigkeit verlassen wollen.

Anträge zur Änderung der Mitgliederkategorie, die ab dem folgenden Jahr gelten soll, müssen bis zum 30.09. eines jeden Jahres schriftlich gestellt werden. 

Der Jahresbeitrag ist jeweils im Januar eines Jahres fällig. Wir bitten unsere Mitglieder, die uns noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, um Überweisung auf unser Konto bei der Sparkasse Dortmund oder um Barzahlung in der Geschäftsstelle. Eine Rechnung wird nicht zugesandt. 

 

Pre-Notification 

Sie haben uns im SEPA-Lastschriftverfahren ein SEPA-Lastschrift Mandat zur Abbuchung des Mitgliedsbeitrags erteilt. Die Mandatsreferenz für dieses SEPA-Mandat entspricht ihrer Mitgliedsnummer. 

Der Jahresbeitrag wird am ersten Arbeitstag im Januar abgebucht. Sie erkennen unsere Abbuchung auch an der Gläubiger-Identifikationsnummer: DE34ZZZ00000539065. 

Bitte sorgen Sie für entsprechende Kontodeckung, da wir Ihnen die bei einer Lastschriftrückgabe entstehenden Bankgebühren sowie anfallende Mahngebühren in Rechnung stellen müssen. 

Die DAV-Ausweise werden wir nach Eingang des Jahresbeitrages zusenden. Mitglieder, die am Beitragseinzug teilnehmen, erhalten die DAV-Ausweise bis Ende Februar zugeschickt. 

Wir machen darauf aufmerksam, dass Versicherungsschutz nur besteht, wenn der Mitgliedsbeitrag zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles entrichtet ist.